1752
Ultimo
Supplicio affecti in Parochia Neo Kirchensi
den
3 Martij ist Hs adam scherbaum schaafknecht in Neühof und Hs georg
Jocheysen
schaafbub ob crimen aßaßinij, nachdem sie den tag zu vor reümüthig
gebeicht
und Communicirt, wohl disponirter mit dem raad von oben hinunter
gerichtet
in die ewigkeit gangen, Disponentibus Josepho Khun Curato in
Neükirchen
et P Josepho gläser Capellano, comitibus Andrea Miebes Curato
Schönbachensi
et P. Jacobo Wolf, Capellano ibidem.
transkribiert: aus Neukirchen Buch 2 Seite 331
aufbewahrt: im Staatlichen Gebietsarchiv in Pilsen
Ein Gnadenerweis – gerädert
von oben !
Bis Ende des 18. Jahrh. war es gebräuchlich, daß bei einem
geplanten (Raub-) Mord als Strafvollzug nicht das „Schwert“, sondern das „Rad“
in Anwendung kam. Es galt als die schimpflichste, schmählichste und ehrloseste
Strafe und wurde ausschließlich an Männern vollzogen.
Der Delinquent wurde mit ausgestreckten Armen und
gespreitzten Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken
festgebunden; unter den Gliedern wurden Hölzer plaziert, damit der Körper
völlig hohl lag.
Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit dem Rad
sämtliche Glieder. Der Sterbende oder Tote wurde anschließend durch die
Speichen geflochten, mitsamt dem Rad auf einen Pfosten gesteckt und den Raben
zum Fraß preisgegeben (deshalb hießen manche Richtstätten „am“ oder „auf´m Rabenstein“). Brach man nur die
Knochen der Beine und Arme (gerädert von unten), trat der Tod sehr langsam ein.
Erfolgte aber der erste Stoß des Scharfrichters gegen den Hals (gerädert von
oben), führte dies zum sofortigen Tod und galt als Gnadenerweis.
Anscheinend waren die beiden Missetäter, Scherbaum
und Jocheysen, nach der Festnahme sofort geständig und wie wir lesen können
hatten sie auch reumütig gebeichtet, womit ihnen diese Strafmilderung zuteil
wurde; sie galten fortan als „arme Sünder“.
Selbst der Pfarrer Joseph Khun schämte sich ob
dieser schändlichen Hinrichtung seiner beiden Pfarrkinder, denn er verzeichnete
obige Geschichte, ja fast verstohlen, in seinem Kirchenbuch auf der letzten
Seite; nichts ahnend, daß die Matriken nach 260 Jahren für Jedermann zugänglich
sind.
Der ausführende Scharfrichter war Meister Johann
Jacob Huss aus Eger, der auch für den ländlichen egerischen Bereich zuständig
war.
Die genannte Schäferei gehörte zum Schloß und Gut
Neuhof bei Brenndorf, eingepfarrt nach Neukirchen. Herrschaftsbesitzer war
Ritter Mulz von Waldau. Schafmeister war Hans Michl Lippert.
Und da reden
alle von der guten alten Zeit – na do wennst ma net gangst!
Ihre
Christine Obermeier
Ponholz, 25.02.2013