Montag, 18. Februar 2013

Mord in Graslitz



Mord in Graslitz ...


Simon Meisser burger Zu Adorff

Saget vor sich vnnd alle seine Erben vnnd
Erbnhemen den Hanßen Meinel als
bürgen vnnd selbschulden von wegen seines
vaters partel meinels zu Schenwerth,
welcher seinen vater Michael Meisser
entleibet quit ledig vnnd loß, dan er
der Simon Meisser hat von wegen
der entleibung so seinem vater gescheen,
von den Meineln gelt empfhangen
Summa Zwantzigk fl 1 orth derhal-
ben er der Simon Meißer vmb der
emtleibung seines vaters hinfurt an
den Meineln nichs meher zu fodern
hat, Dan Solcher vortrag vor
Einem Erbarn Rhat gemacht vnnd
auffgerichtedt vnnd Solchs vortrags
hat er der Simon Meißer Ein
offennliche Quitants der Meineln
gegeben vnnd zu gestellen, welche
hierbey eingelegen Ist, Zu bestetigung
aber dieses vortrags, So Ist es
vor einem Erbarn Rhat hir zum
Greslaß Inn vnser Stadbuch geschrieben
gescheen den 17 Novembris Anno
1552

transkribiert: aus dem 1. Graslitzer Stadtbuch von 1552 – 1619, Folio 8
aufbewahrt im Archiv Heinrichsgrün/Jindrichovice

 


... und das Urteil

Also, das muß man sagen dürfen – die Bestrafung für Mord war vor 460 Jahren „etwas menschlicher“ als heute. Obwohl der Betrag von 20 Gulden in der Zeit eine Riesensumme war. Konnte man doch damals für 80 Gulden Haus und Hof mit Äcker und Wiesen kaufen. Aber mal ehrlich, was hätte es dem Simon Meißer gebracht, wenn der Bartl Meinel vor dem Hochgericht geendet wäre? Dann schon lieber die „Kohle“! Besser ein Vergleich mit „Knete“, als ein Urteil mit Nichts. Es galt eben: „wer hatte, der zahlte – der arme Mörder mußte am Galgen baumeln“.

Die Meinl`s scheinen einen Gendefekt gehabt zu haben. Sie waren über Jahrzehnte „heißblütig, jähzornig, streit- und rauflustig“, wie sich aus einem Strafregister ergibt (siehe meine Veröffentlichung vom 26.03.2010).

Im Adressbuch, Bezirk Graslitz von 1930 werden 31 Meindl, 202 Meinl und 68 Meinlschmidt genannt. Alles Nachkommen eines Mörders? 

Ihre
Christine Obermeier
Ponholz, 10.02.2011