Montag, 27. Mai 2013

Alimentenzahlung vor 440 Jahren



Ich Balburg Eine Tochter Georgen Fiescherß von
Schwatzenbach für mich meinen Erben Erbnemen
vnd nachkomen offentlig bekenne vnd thue kundt
menniglich, Nach dem ich aus sonderliger verheng-
nüs gotteß mitt Nickel meinell von Schönaw wieder
das sechste gebott gesündigt, vnd mich nunmals mitt
ime dermasen vergligen das er mier von wegen meiner
weibligen Ehren, vnd von wegen deß kindeß soich
von ime entmpffangen, zu zaln gibtt, Zwantzig gulden
behemischer landswerung Die ich von ime neben
meinen beystenden Albert Köler vnd Matheß Hoier
bede von Schönaw, Ihn Kegenwarth Eineß Err-
barn vnd wolweysen Rathß deß Margkts
Greslitz Entpfangen hab, Sage der halben ich
gemelte Balburgk Fiescherin gedachtenn Nickel
meynel. Solgs geldeß vnd aller anforderung, für
mich vnd deß Kindeß so ich von ime entpffangen
auch allen meinen Erben Erbnemen und nachko-
men Quid ledig vnd loß Hienfüro vnd zu
Ewigen Zeitten, weder an ime nach an den seini-
gen nichts Einigs mehr an zuforderen. Umb
Steter vester vnd uhnverbrügliger haltung, vnd
der warheitt zuguth, hab ich mitt fleis erbeten,
die Erbarn vnd wolweysen bürgermeister vnd
Rath deß margkts Greßlitz, das sie vmb
die gebüer, Solche meine Quitantzen in ihr
Stadtbuch ein leiben wollen, welches gescheen ist
den 18 November des 1574 Jahrß

transkribiert aus: 1. Stadtbuch Graslitz, Folio 64
aufbewahrt im Archiv Heinrichsgrün

Es gab schon vor 440 Jahren selbstbewußte, schlaue und emanzipierte Frauen, die genau wußten, was „eine verlorene Ehre“ wert war. Anstatt Kirchenbuße, „gestäupt, bespuckt und glatzköpfig am Pranger stehen“, bekam Walburga Fischer für die „sonderbare Gottesfügung“ – was immer das war – eine gehörige Entschädigung ausbezahlt!

Nickl Meinl, der illegitime Kindsvater aus Schönau war mit einer Eva Hüttl verheiratet und bestätigte seinem Schwiegervater Andreas 1575 den Erhalt der Mitgift. Sie hatten mindestens 3 Kinder: Christoff, Georg und Anna.
Nickl Meinl starb vor 11/1611 als „einfacher Inwohner in Schönau“.

Tja, so geht`s. Heute kann man das Erbe „verzocken“,
damals konnte man es „verhuren“!

Ihre
Christine Obermeier 
Ponholz, 04.04.2011