Freitag, 5. April 2013

Graslitzer Rechnungsbuch 1617-1630




Amtsrechnungen von Walburgis 1617 bis Michaelis 1630
Einnahmen für Gerichtsfälle und Bußen sowie Ausgaben für Gerichtskosten

Zusammengestellt nach Abschriften der Glauchau-Schönburg-Waldenburger Akten
aus der sog. Dr. Riedl Sammlung/Forschung

                               1617
06 fl 06 wg 00 wd Andres Meill an 5 Thlr zu Strafe, daß er ohne Vorbewußt und
                               unangewiesen im Walde gekohlt
06 fl 13 wg 00 wd ein ehrbarer Rat laut des Registers
06 fl 06 wg 00 wd Nicol Werner zur Strafe, daß er Thomas Hannabachen geschlagen,
                              am 16. Feber
01 fl 06 wg 00 wd Bartel Meill zur Strafe, daß er Bastian Köhlern eine Maulschelle
       gegeben am 20. Feber

67 fl 07 wg 03wd Gerichtskosten – sind auf den Scharfrichter zu Zwickau gegangen,
      als er Peter Friedeln, so sich aufs Malzhaus selbst erhängt, abgehauen
      und begraben, am 14. Feber, laut des Richters Verzeichnis

                              1617/1618
03 fl 01 wg 3 ½ wd von einem ehrbaren Rat eingebrachte Strafen zum halben Teit,
         laut des Verzeichnisses
06 fl 06 wg 00 wd   Andreas Meill zur Strafe, so er bewußt im Walde gekohlt

                               1618
01 fl 06 wg 00 wd Handwerksstrafen laut des Rats Zettel Walburgis Ao 1618
06 fl 06 wg 00 wd Friedrich Schloßer, daß er Christoph Frentzeln geschlagen, am 23. Juli
02 fl 00 wg 00 wd Barthel Meill, daß er sich zu Schönau gerauft, zu seinem erduldeten
                              Gefängnis am 22. Juni
02 fl 12 wg 00 wd Merten Hamb, daß er seinen Bruder geschlagen, zu seinem
      erduldeten Gefängnis, am 1. August
04 fl 00 wg 00 wd Caspar Huttell zur Strafe, daß er die schwarze Schmieden geschlagen,
      am 1. August
01 fl 06 wg 00 wd Andres Hamb zur Strafe, daß er Christoph Langhammern geschlagen,
      am 6. September
10 fl 00 wg 00 wd Lorenz Bauer an seines Sohnes Strafe der 20 fl, welcher eine ledige
      Vettel geschwängert am 25. September

                              1618/1619
05 fl 12 wg 00 wd von einem ehrbaren Rat laut dessen Schein
02 fl 04 wg 00 wd Merten Hamb zur Strafe, daß er den Wächter geschlagen am 24. Oktober
02 fl 12 wg 00 wd Zacharias Knöchell zu seinem erduldeten Gefängnis, daß er Barthel
                              Heinrichen geschlagen am 19. Dezember
10 fl 00 wg 00 wd Leonhart Bader an der Strafe, daß er Simon Langhammern geschlagen
      am 20. Dezember

54 fl 04 wg 04 wd Gerichtskosten – sind aufgegangen, als der erhängte Georg Meill
       unterm Galgen begraben wurde laut des Zettels am 11. März

                               1619
02 fl 12 wg 00 wd von Hans Langen, daß er seinem Schwager die Fenster eingeschlagen
50 fl 00 wg 00 wd zahlt Michael Meill an Georgen Meils, der sich erhängt, Verlassenschaft

                               1619/1620
02 fl 12 wg 00 wd George Odt zur Strafe, daß er den Essenfeger geschlagen, am 7 April
50 fl 00 wg 00 wd Michael Meill wegen des erhängten George Meils

                               1620
16 fl 09 wg 00 wd von einem ehrbaren Rat eingenommene Strafe
57 fl 12 wg 00 wd Caspar Langhammer halbe Strafe, daß er eine Klöppelmagd beschlafen
       am 27. Juni
30 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler, daß sein Sohn seine Magd geschwängert und geehelicht
       am 28. Juni

                               1620/1621
57 fl 12 wg 00 wd Caspar Langhammer zur Erfüllung seiner Strafe
30 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler zu seines Sohnes Strafe, daß er eine Magd geschwängert
30 fl 00 wg 00 wd Michael Meill und Langhammer zur Strafe, daß sie die Churf.Sächs.
                              Soldaten, welche in die Salvaguardia anher einquartiert gewesen,
      wieder mit Gewalt aus ihren Häusern getrieben

                               1621
04 fl 06 wg 06 wd Abraham Wagner zur Strafe, daß er die Adam Leutnerin geschmäht
       am 28. Juni
03 fl 18 wg 00 wd Hans Meißner zur Strafe, daß er den reformierten Fähnrich aus
      seinem Haus geschafft
03 fl 12 wg 00 wd Nicol Hutell, daß er Hans Kirchnern angetastet
04 fl 00 wg 00 wd ein ehrbarer Rat halbe Strafe von den Handwerkern und Bierschänkern,
                              welche zu kleines Maß geführt, laut des Rates Schein
03 fl 18 wg 00 wd Merten Hutel zur Strafe, daß er ohne Wissen des Försters mit einem Köhler
                              paktiert und 3 Kübel Kohle von ihm genommen am 25. September
05 fl 00 wg 00 wd von H. Quentzen empfangen, hat ein Fremder im Wirtshaus mit bloßer
                              Wehr einen gehauen
31 fl 06 wg 00 wd Oswald Klinger zur Strafe, daß er den Richter geschlagen

                               1621/1622
12 fl 00 wg 00 wd Georg Müller zur Strafe, daß er Jacob Müllers Weib beschädigt
       am 15. Oktober
02 fl 21 wg 4 ½ wd ein ehrbarer Rat an eingebrachten Strafen besage des Verzeichnisses

06 fl 00 wg 00 wd Gerichtskosten – Hans Wagnern, dem Stadtknecht, für Gerichtskosten,
als ein Soldat allhier erstochen, ein Leibzeichen von ihm genommen, bei       
ihm gewacht und etliche gefangen gehalten wurden, laut des Zettels

                               1622
06 fl 00 wg 00 wd Andres Meil zur Strafe, daß er Georg Müllern etliche Schranken
      umhauen ließ, am 2. Juni
30 fl 00 wg 00 wd Georg Müller zur Strafe, daß er Andres Meillen die Fenster eingeschlagen
                               und sich der Gerichte geweigert am 3. Juni
06 fl 00 wg 00 wd Tobias Schuman zur Strafe, daß er Joseph Jehen Weib geschlagen
       am 8. Juni
01 fl 06 wg 00 wd Hans Hemmerlein zur Strafe, daß er nicht in die Fron geschickt,
       am 15. Juli
07 fl 19 wg 05 wd von einem ehrbaren Rat eingebrachte Strafen besage des Verzeichnisses

                               1622/1623
010 fl 00wg 00 wd Mathes Pülzs, daß er Barthel Vicker Tochter vor der Hochzeit
                                geschwängert am 28. September
016 fl 01 wg 05 wd Michael Köhler, daß er dem H. Superintendenten im Verhör
                                unbescheidene Worte gegeben, hoc die
100 fl 00 wg 00 wd Nicol Hüttel, des bösen Verdachts halber, als ob er mit der Narren
        Walpin Unzucht getrieben
010 fl 00 wg 00 wd Paul Zirckler, daß er sich vor seiner Hochzeit zu seinem Weib gefunden
140 fl 18 wg 00 wd ist Hans Leichten, welcher sich mit zweien verlobt und fleischliche
        Unzucht mit einer getrieben, an seiner Erbschaft ins Amt genommen     
        worden, am 15. März

                                1623
09 fl 16 wg 3 ½ wd von einem ehrbaren Rat laut der Specification
10 fl 00 wg 00 wd   Caspar Lorentz, so sich zu seinem Weib gefunden vor der Copulation
        am 31. Mai
15 fl 00 wg 00 wd   Mathes Hackenberger zur Strafe, daß er Lorenz Schmidt mit einer
                                glühenden Zange geschlagen am 30. Juli

                                1623/1624
18 fl 12 wg 4 ½ wd ein ehrbarer Rat Strafgeld eingeantwortet besage der Specification

                                1624
09 fl 00 wg 00 wd Caspar Meill zu Schönau zur Strafe, daß er sich zu seinem Weib
       vor der Copulation gefunden am 1. Juni
10 fl 00 wg 00 wd Hans Leicht, so sich mit Margareten Zießlerin vermischet am 31. Juli
01 fl 11 wg 01 wd vom Rat besage des Zettels

                               1624/1625
05 fl 00 wg 00 wd Hans Leicht zu den vorigen verrechneten 10 fl Strafe, als er die
       Zießlerin geschwächt am 15. Jenner
37 fl 30 wg 00 wd Lorenz Hamb zur Strafe, daß er den Rainbaum, Zeichen der
                               Heinrichsgrüner Grenze gefällt und ist so viel nach Heinrichsgrün auch
                               gefallen besage des Zettels am 16. März 

                               1625/1626
05 fl 36 wg 00 wd von einem Ehrbaren Rat besage des Zettels
45 fl 00 wg 00 wd an 30 Rthlr zahlt Georg Müller durch seine Bürgen als Christoph
                               Langhammer, Wolf Körnern und Bartl Köhlern, deswegen, weil er
       ohne Erlaubnis aus dem Gehorsam gegangen ist, am 18. April
90 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler und Thomas Meill ihrer Kinder wegen, welche sich zu früh
                               zusammengefunden und einander geschwängert haben, an 60 Rthlr

33 fl 50 wg 00 wd Gerichtskosten – sind in der peinlichen Rechtfertigung wider die Kipper
                               Plünderer bei Adam Rothen und Caspar Brendeln zurückgeblieben
32 fl 15 wg 00 wd Gerichtskosten – in der Pferdediebsachen, weil von Tätern nichts zu
                               erzwingen gewesen und wird doch hiebei 129 fl 39 xr eingebüßte, weil der
                               Rthlr pro 8 fl gerechnet wurde
74 fl 24 wg 00 wd Gerichtskosten - in der gefangenen Marien Aßmannin peinlichen
       Sachen ausgelegt worden

                               1626
07 fl 00 wg 00 wd von einem Ehrbaren Rat besage der Specification

                               1628/1629
02 fl 15 xr 00 d  von Georg Frauenstein ist zur Strafe wegen seines frühen Zulegens
                           entrichtet worden 3 fl, davon zu mainer Gg Herren drei Quart
02 fl 15 xr 00 d  von Bartl Köhlern zu Schönwerth, daß er anderswo denn bei dem Amt ein
                           Faß Bier genommen und hinausgeführt
03 fl 00 xr 00 d  von Hans Künl, Balgenmacher, wegen seines verübten Frevels gegen
                           seinen ......., zur Strafe empfangen
06 fl 45 xr 00 d  von Endres Meilen Sohn, der sich zu einer Dirne gefunden, die er hernach
                           geehelicht, zur Strafe empfangen
03 fl 00 xr 00 d  von Georg Müllern wegen seiner Injurien wider Endresen Meilen

                               1629/1630
06 fl 00 xr 00 d  von Martin Fischern, daß er über das Amtsverbotes der Fleischer
                           Schafvieh von der Hutweide abzweigt und hernach im Amt ganz
                           unbescheiden sich gezeigt und verhalten
06 fl 00 xr 00 d  von Martin Hammern, Schulmeister allhier, daß er Martin Hütteln ohne
                           genügsame Ursache bis auf den Tod verwundet gehabt


Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – nur manche sind gleicher, genau so wie eine Maulschelle nicht gleich eine Maulschelle ist; es kommt einfach darauf an wer sie austeilt und wer sie empfängt. Wie kann es sonst sein, daß ein Schulmeister für einen „Totschlag“ nur 6 fl Strafe bezahlte und ein Ehepaar für ein „Schäferstündchen“ vor der Hochzeit 90 fl blechen mußte?

Es muß was dran sein „vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand“; und genau in diesen Momenten scheint der liebe Gott immer seine Seraphim zu dirigieren;  Justitia konnte diesem Trauerspiel einfach nicht mehr zusehen, darum trägt sie eine Augenbinde. 


Ihre
Christine Obermeier
Ponholz, 26.03.2010